Private Krankenversicherungen und Beihilfe

Die Rechnungen für eine Psychotherapie können Sie bei der privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen, wenn diese zugestimmt haben, die Kosten zu übernehmen. Das funktioniert normalerweise problemlos, wenn bei Ihnen eine psychische Erkrankung diagnostiziert werden konnte. Es gibt dabei sehr unterschiedliche Verträge, deshalb klären Sie am besten vor Ihrem ersten Termin bei uns, welche Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind und wie sie beantragt werden können. Als Beihilfeberechtigte/r können Sie die Regelungen bei der zuständigen Beihilfestelle erfragen. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.

Selbst zahlen

In manchen Fällen ist es sinnvoll, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Hierbei müssen keine Formalitäten erfüllt oder Anträge gestellt werden und Sie können ohne Wartezeit mit der Behandlung beginnen. Ihre Krankenversicherung wird nicht über die Psychotherapie informiert.

Dies ist etwa bei einem Wechsel der Krankenkasse oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig oder wenn eine Verbeamtung angestrebt wird. Das Honorar wird individuell im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) vereinbart und beläuft sich je nach Fall zwischen 100,56€ und 153,00 € pro Therapiesitzung. Zusätzlich können Kosten für diagnostische Testverfahren, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte und andere Mehraufwendungen entstehen.


Gesetzliche Krankenversicherungen

Gesetzlich Versicherte können mit ihrer Gesundheitskarte psychotherapeutische Leistungen ohne Zuzahlung in Anspruch nehmen. Bei regelmäßigen Terminen über einen längeren Zeitraum kann dafür ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich sein, der aber in den meisten Fällen problemlos bewilligt wird. 

Kostenerstattung

Viele gesetzlich Versicherte suchen lange vergeblich nach einem Therapieplatz, obwohl sie nach § 13 Absatz 3 SGB V einen gesetzlichen Anspruch auf zeitnahe Behandlung haben, wenn diese notwendig ist. Wartezeiten über sechs Wochen und mehr als fünf Anfragen bei kassenzugelassenen Praxen gelten dabei als unzumutbar. Im Kostenerstattungsverfahren beschaffen sich Patientinnen und Patienten selbst einen Behandlungsplatz in einer Privatpraxis und beantragen bei der Krankenkasse, dass die Kosten dafür übernommen werden. Wir beraten Sie gern über die genaue Vorgehensweise und unterstützen Sie bei der Antragstellung und der Kommunikation mit der Krankenkasse.


Fonds Sexueller Missbrauch

Wir verfügen über Erfahrung bei der Therapie von Opfern sexualisierter Gewalt und auch mit dem Antragsverfahren und der Abrechnung von Psychotherapiekosten über den Fonds Sexueller Missbrauch und unterstützen Sie gerne dabei bzw. wickeln dies komplett für Sie ab.

Der Fonds Sexueller Missbrauch gewährt Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend. Betroffene können zur Minderung dieser Folgewirkungen verschiedene Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen, zu denen u.a. Psychotherapien zählen.

Der Fonds zahlt erst, wenn andere Kostenträger nicht mehr zahlen, wenn also zum Beispiel das Stundenkontigent der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ausgeschöpft ist